Branchenstandart
Der «Branchenstandard für den Schweizer Sport», der im Auftrag des Bundesamts für Sport (BASPO) von Swiss Olympic entwickelt wurde, legt die Erwartungen von Swiss Olympic an die Verbände in den Bereichen der guten Organisationsführung und Ethik zusammengefasst dar.
Als Dachverband und Partnerorganisation von Swiss Olympic unterliegt der Cevi Schweiz den Bestimmungen des Branchenstandards, die dadurch auch für lokalen Abteilungen, Regionalverbände und Arbeitsgebiete gelten.
Swiss Olympic begründet den Branchenstandard wie folgt:
«Sportorganisationen erfüllen vielfältige und wertvolle Aufgaben und profitieren deshalb von öffentlicher und privater Unterstützung. Diese Unterstützungsleistungen sind jedoch an Erwartungen geknüpft: Erwartungen an die gute Organisationsführung, an den Umgang untereinander, im Besonderen mit Minderjährigen, und an Massnahmen zum Schutz der Umwelt. Der «Branchenstandard für den Schweizer Sport» fasst die grundlegenden und wesentlichen Erwartungen an die Sportorganisationen zusammen. Er wird ergänzt durch die im Ethik-Statut festgehaltenen individuellen Verhaltenspflichten für die Menschen.»
Anmerkung: Der Branchenstandard von Swiss Olympic hat nichts mit der abgeschossenen (oder zum Teil noch laufenden) Organisationsprüfung von Jugend+Sport zu tun.
WER MUSS WAS TUN?
Swiss Olympic hat die Vereine und Verbände in verschiedene Kategorien (A-D) eingeteilt, basierend auf ihrer Größe und der Frage, ob sie J+S-Beiträge erhalten. Je nach Kategorie gelten andere Anforderungen an den Branchenstandard.
KATEGORIE C
Die Mehrheit der Abteilungen und Regionalverbände wird der Kategorie C («Vereine und Sportorganisationen mit Bundesbeiträgen») zugeordnet, da sie J+S-Beiträge erhalten.
Wichtig: Abteilungen, die keine J+S-Gelder beziehen, gehören zur Kategorie D («Weitere Vereine und Sportorganisationen») und unterliegen anderen Anforderungen. Für weitere Informationen siehe «Kategorie D».
Die Vorgaben des Branchenstandards sind in drei Bereiche unterteilt:
Zeitplan
Die Aufgaben in den Bereichen 1 und 2 müssen spätestens bis zum 01. Januar 2026 erfüllt werden. Das heisst: Alle Abteilungen, Regionalverbände und Arbeitsgebiete der Kategorie C müssen die Statutenänderungen an ihrer Mitgliederversammlung im Jahr 2025 umzusetzen. Dabei müssen die in den bestehenden Statuten festgelegten Fristen für die Eingabe von Traktanden und Statutenänderungen beachtet werden.
Der Bereich 3 umfasst laufende bzw. wiederkehrende Aufgaben, welche an keine Fristen gebunden sind.
KATEGORIE D
Abteilungen, Regionalverbände und Arbeitsgebiete, die keine J+S-Beiträge erhalten, werden als «Weitere Vereine und Sportorganisationen» (Kategorie D) eingestuft und unterliegen geringeren Vorgaben.
Swiss Olympic empfiehlt jedoch grösseren Vereinen mit einem Jahresumsatz von über CHF 250'000 oder mehr als 300 Mitgliedern, sich ebenfalls an die Anforderungen für «Vereine und Sportorganisationen mit Bundesbeiträgen» (Kategorie C) zu halten. Der Cevi Schweiz schliesst sich dieser Empfehlung an.
Muss bis zum 01. Januar 2026 erfüllt werden.
Du brauchst Unterstützung?
Als Unterstützung zur Umsetzung der gestellten Anforderungen aus dem Branchenstandard findet ihr auf der Website des Cevi Schweiz alle notwendigen Informationen und Unterlagen: www.cevi.ch/branchenstandard. Wir empfehlen euch, die Seite und die Unterlagen (insb. die verlinkten Checklisten und Musterstatuten) aufmerksam durchzugehen.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen folgende Personen gerne zur Verfügung:
• Thomas Schüpbach / Grizzly, Verantwortlicher Ausbildung Cevi Schweiz, 044 213 20 44, Mail
• Olivia Schwarz / Aischa, Co-Geschäftsleiterin Cevi Schweiz, 044 213 20 43, Mail