Im DSG wird unter anderem festgelegt, wofür und wie lange Personendaten und Informationen (wie Name, Adresse, Telefonnummer, aber auch die AHV-Nummer oder Konfession usw.) über eine Person gespeichert werden dürfen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Daten von einem Cevi-Mitglied, Teilnehmern eines Kurses/Lagers oder deren Eltern handelt. Als grundlegende Richtlinie gilt hierbei "Weniger ist mehr".
Wir gehen davon aus, dass ihr euch in eurer Ortsgruppe bereits Gedanken zu diesem Thema gemacht habt und in euren Cevi- und Lager-Anmeldungen bereits Informationen zur Verwendung von Fotos/Bildern gegeben habt. Es ist daher nicht so tragisch, wenn ihr in Bezug auf die Umsetzung ein wenig Zeit verloren habt. Viel wichtiger ist es, dass wir uns als Region bzw. ihr als Ortsgruppe sachlich und detailliert mit diesem Thema auseinandersetzt.
Als Hilfestellung empfehlen wir euch die folgenden Unterlagen des Cevi CH:
Wegleitung Datenschutzerklärung Cevi CH
Muster Datenschutzerklärung Cevi
Anmerkung: In der Schweiz besteht keine Cookie-Banner-Pflicht (Quelle: Gastbeitrag auf dem Hostpoint-Bloghttps://www.hostpoint.ch/blog/das-neue-dsg-und-der-cookie-banner-wirrwarr-was-gilt-denn-nun-eigentlich/). Daher sollte der Abschnitt darüber als Empfehlung betrachtet werden. Unsere Region wird vorerst keinen Cookie-Banner auf unserer Homepage einführen.
Falls ihr mehr über dieses Thema erfahren möchtet, empfehlen wir euch, in den Podcast des ZKS reinzuhören oder die dazugehörigen Artikel zu lesen.
ZKS Podcast - Datenschutz im Fokus
Selbstverständlich werden wir euch zu diesem Thema auf dem Laufenden halten. Das bedeutet, wir informieren euch, sobald wir unsere eigenen Dokumente, Unterlagen, Publikationen und die Homepage aktualisiert haben.
Bei Fragen melde dich bitte bei der Geschäftsstelle.